Allgemeine Geschäftsbedingungen
Iubar GmbH – handelnd unter SmartSolution-4u
§ 1 Geltungsbereich
- Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) gelten für sämtliche Verträge, Angebote und Leistungen zwischen der Iubar GmbH, handelnd unter SmartSolution-4u, vertreten durch den Geschäftsführer Sebastian von Borzykowski, Linkstraße 30, 59519 Möhnesee (nachfolgend „Auftragnehmer“ oder „Agentur“) und dem jeweiligen Auftraggeber (nachfolgend „Kunde“).
- Die Leistungen gliedern sich in zwei Bereiche: (a) Dienstleistungen (Time & Material): Einrichtung, Konfiguration und Anpassung von Shopsystemen (z. B. Shopware, Shopify, JTL-Shop), Warenwirtschaftssystemen (z. B. JTL-Wawi, Odoo), ERP-Systemen, individuelle Softwareentwicklung, Schnittstellenprogrammierung (APIs), Datenmigration, Beratung, Schulung und Support. (b) Digitale Produkte: Bereitstellung und Nutzungsüberlassung von Softwareprodukten des Auftragnehmers, insbesondere SEO-Autopilot (automatisierte SEO-Textinhaltserstellung), Repricer (automatisierte Preisanpassung) und Matcher (Artikelzuordnung und -abgleich) sowie weiteren digitalen Produkten und Tools.
- Es gelten ausschließlich diese AGB. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als der Auftragnehmer ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.
- Diese AGB gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen (B2B).
TEIL A: DIENSTLEISTUNGEN (TIME & MATERIAL)
§ 2 Vertragscharakter – Dienstvertrag (Time & Material)
- Sämtliche Dienstleistungen des Auftragnehmers werden ausschließlich als Dienstleistungen im Sinne der §§ 611 ff. BGB (Dienstvertrag) erbracht. Der Auftragnehmer schuldet die fachgerechte und sorgfältige Erbringung der vereinbarten Tätigkeiten, nicht jedoch einen bestimmten Erfolg oder ein bestimmtes Arbeitsergebnis.
- Werkverträge im Sinne der §§ 631 ff. BGB werden ausdrücklich ausgeschlossen. Auch wenn die Tätigkeit des Auftragnehmers im Ergebnis zu einem funktionsfähigen Softwareprodukt, einer Konfiguration oder einem sonstigen Arbeitsergebnis führt, begründet dies keinen Werkvertrag und keine werkvertraglichen Gewährleistungsansprüche.
- Die Abrechnung erfolgt nach tatsächlich aufgewendeter Zeit (Time & Material) auf Basis des vereinbarten Stundensatzes oder im Rahmen von Stundenpaketen (Stundenkontingenten). Eine Abnahme im werkvertraglichen Sinne findet nicht statt.
- Der Auftragnehmer erbringt seine Dienstleistungen nach dem zum Zeitpunkt der Leistungserbringung gängigen Stand der Technik und unter Einhaltung der üblichen fachlichen Sorgfalt.
- Der Auftragnehmer ist in der Gestaltung seiner Arbeitszeit und seines Arbeitsortes grundsätzlich frei, sofern nicht im Einzelfall eine Anwesenheit vor Ort oder ein bestimmter Zeitrahmen vereinbart wurde. Ein arbeitsrechtliches Verhältnis wird durch diesen Vertrag nicht begründet.
§ 3 Leistungsumfang und Beauftragung
- Art und Umfang der zu erbringenden Tätigkeiten ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot, der Auftragsbestätigung, einer Aufgabenbeschreibung oder einer sonstigen schriftlichen Vereinbarung. Mündliche Nebenabreden, Änderungen oder Ergänzungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform (E-Mail genügt).
- Einzelaufträge können formlos per E-Mail, Ticketsystem oder in Abstimmung mit dem Auftragnehmer erteilt werden. Mit der Bestätigung durch den Auftragnehmer kommt der Einzelauftrag zustande.
- Der Auftragnehmer ist berechtigt, den Umfang und die Reihenfolge der Tätigkeiten nach eigenem fachlichen Ermessen zu bestimmen, sofern nicht anders vereinbart.
- Geschätzte Aufwandsangaben (Schätzungen) des Auftragnehmers sind unverbindliche Prognosen und stellen keine Festpreiszusagen oder Aufwandsobergrenzen dar, sofern nicht ausdrücklich schriftlich als Festpreis oder Budget-Obergrenze vereinbart.
- Soweit der Auftragnehmer Leistungen Dritter (z. B. Hosting-Provider, Plugin-Hersteller, Marketplace-Anbindungen) vermittelt oder empfiehlt, wird er nicht Vertragspartner dieser Leistungsverhältnisse.
§ 4 Stundenpakete und Stundenkontingente
- Stundenpakete (Kontingente) umfassen eine vereinbarte Anzahl von Arbeitsstunden zu einem festen Stundensatz. Die Stunden sind innerhalb des vereinbarten Gültigkeitszeitraums abzurufen. Soweit im Angebot oder in der Rechnung nichts anderes bestimmt ist, beträgt der Gültigkeitszeitraum 24 Monate ab Rechnungsdatum.
- Nicht abgerufene Stunden aus einem Stundenpaket können nach Ablauf des Gültigkeitszeitraums auf ein Folgepaket angerechnet werden, sofern nicht individuell anders vereinbart. Ein Anspruch auf Auszahlung nicht genutzter Stunden besteht nicht.
- Der Auftragnehmer dokumentiert die erbrachten Leistungen und den Stundenaufwand in geeigneter Form (z. B. Zeiterfassung, Tätigkeitsnachweis, Ticketsystem). Der Kunde erhält auf Wunsch regelmäßig eine Übersicht über den Verbrauch seines Kontingents.
- Tätigkeiten, die über das vereinbarte Kontingent hinausgehen, werden dem Kunden vorab mitgeteilt und zum vereinbarten Stundensatz gesondert berechnet, sofern der Kunde der Fortsetzung der Arbeiten zustimmt.
- Es gelten Mindestverrechnungseinheiten von 15 Minuten je Tätigkeitsblock.
TEIL B: DIGITALE PRODUKTE (SEO-AUTOPILOT, REPRICER, MATCHER U. A.)
§ 5 Gegenstand der digitalen Produkte
- Der Auftragnehmer bietet unter der Marke SmartSolution-4u verschiedene digitale Produkte an, die dem Kunden als Software-as-a-Service (SaaS) oder als lizenzierte Softwarelösung zur Nutzung überlassen werden. Hierzu zählen insbesondere:
- SEO-Autopilot: Ein Tool zur automatisierten Erstellung und Optimierung von SEO-Textinhalten für Onlineshops und Webseiten. Der Auftragnehmer schuldet die Bereitstellung der Funktionalität des Tools, nicht jedoch ein bestimmtes Ranking-Ergebnis, eine bestimmte Sichtbarkeit in Suchmaschinen oder einen bestimmten wirtschaftlichen Erfolg.
- Repricer: Ein Tool zur automatisierten Preisanpassung auf Marktplätzen und in Shopsystemen auf Basis konfigurierbarer Regeln und Wettbewerbsdaten. Der Auftragnehmer schuldet die Bereitstellung der Preisanpassungsfunktionalität, nicht jedoch die Richtigkeit der Wettbewerbsdaten, die Erreichung bestimmter Margen oder Absatzzahlen.
- Matcher: Ein Tool zur automatisierten Artikelzuordnung und zum Abgleich von Produktdaten zwischen verschiedenen Systemen und Plattformen, das insbesondere in Verbindung mit dem Repricer eingesetzt wird. Der Auftragnehmer schuldet die Bereitstellung der Matching-Funktionalität, nicht jedoch die Vollständigkeit oder Fehlerfreiheit der automatisierten Zuordnungen.
- Weitere digitale Produkte und Tools des Auftragnehmers, die zum Zeitpunkt der Beauftragung verfügbar sind oder künftig angeboten werden. Der jeweilige Funktionsumfang ergibt sich aus der Produktbeschreibung zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses.
§ 6 Nutzungsüberlassung und Lizenzmodell
- Die digitalen Produkte werden dem Kunden für die Dauer des Vertragsverhältnisses zur Nutzung überlassen. Der Kunde erhält ein einfaches (nicht ausschließliches), nicht übertragbares, nicht unterlizenzierbares Nutzungsrecht für den eigenen Geschäftsbetrieb.
- Die Nutzung ist auf die im Vertrag vereinbarte Anzahl von Benutzern, Shops, Mandanten oder Artikeln beschränkt. Eine Erweiterung bedarf der gesonderten schriftlichen Vereinbarung und kann zu einer Anpassung der Vergütung führen.
- Der Kunde darf die Software nicht dekompilieren, disassemblieren, reverse-engineeren, kopieren, verändern, unterlizenzieren oder Dritten zugänglich machen, es sei denn, dies ist nach zwingenden gesetzlichen Vorschriften (§ 69e UrhG) gestattet.
- Bei SaaS-Produkten erfolgt der Zugang über eine vom Auftragnehmer bereitgestellte Weboberfläche oder Schnittstelle (API). Der Kunde ist für die Sicherheit seiner Zugangsdaten selbst verantwortlich.
- Der Auftragnehmer behält sich vor, digitale Produkte im Rahmen von Updates funktional weiterzuentwickeln oder an veränderte technische Rahmenbedingungen (z. B. API-Änderungen von Drittplattformen) anzupassen, sofern die wesentliche Funktionalität des Produkts erhalten bleibt.
§ 7 Verfügbarkeit und Wartung digitaler Produkte
- Der Auftragnehmer bemüht sich um eine möglichst hohe Verfügbarkeit der digitalen Produkte, schuldet jedoch keine bestimmte Verfügbarkeitsquote, sofern kein gesondertes Service-Level-Agreement (SLA) vereinbart wurde.
- Geplante Wartungsarbeiten werden dem Kunden nach Möglichkeit rechtzeitig angekündigt und soweit möglich außerhalb der üblichen Geschäftszeiten durchgeführt. Wartungszeiträume gelten nicht als Nichterfüllung.
- Der Auftragnehmer haftet nicht für Ausfallzeiten, die durch Drittanbieter (z. B. Hosting-Provider, Marketplace-APIs, Suchmaschinen), höhere Gewalt, Cyberangriffe oder Umstände außerhalb seines Einflussbereichs verursacht werden.
- Der Auftragnehmer behält sich das Recht vor, den Zugang zu digitalen Produkten bei Zahlungsverzug des Kunden von mehr als 14 Tagen zu sperren, bis die vollständige Zahlung erfolgt ist. Der Kunde bleibt während der Sperrung zur Zahlung der vereinbarten Vergütung verpflichtet.
§ 8 Haftungsausschluss für automatisierte Ergebnisse
- Digitale Produkte des Auftragnehmers arbeiten auf Basis von Algorithmen, Regeln, Datenabgleichen und ggf. künstlicher Intelligenz. Die Ergebnisse dieser automatisierten Prozesse stellen keine Beratung, keine Empfehlung und keine Garantie dar.
- Der Auftragnehmer haftet insbesondere nicht für: Fehlpreisungen durch den Repricer (z. B. zu niedrige Preise aufgrund falscher Wettbewerbsdaten, fehlerhafter Regelkonfiguration oder veralteter Datenquellen), fehlerhafte oder unvollständige Artikelzuordnungen durch den Matcher, SEO-Textinhalte, die nicht zu dem gewünschten Ranking, der gewünschten Sichtbarkeit oder dem gewünschten Umsatz führen, fehlerhafte oder unvollständige Ergebnisse, die auf fehlerhaften, unvollständigen oder veralteten Eingabedaten des Kunden basieren, sowie wirtschaftliche Schäden (einschließlich entgangener Gewinn, Umsatzeinbußen oder Margenverlust), die aus der Nutzung der automatisierten Ergebnisse resultieren.
- Der Kunde ist verpflichtet, die Ergebnisse der digitalen Produkte regelmäßig zu überprüfen und die Konfigurationen (insbesondere Preisregeln, Mindest- und Höchstpreise, Matching-Regeln) sorgfältig einzurichten und zu pflegen. Die Verantwortung für die Richtigkeit der Konfiguration und die Überprüfung der Ergebnisse liegt beim Kunden.
- Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass automatisierte Preisanpassungen, Artikelzuordnungen und Textgenerierungen systembedingt fehlerhafte Ergebnisse erzeugen können und stellt sicher, dass geeignete Kontroll- und Sicherungsmechanismen (z. B. Mindest- und Höchstpreise, Plausibilitätsprüfungen, manuelle Stichproben) implementiert sind.
- Der Auftragnehmer empfiehlt dem Kunden dringend, bei der Nutzung des Repricers Preisuntergrenzen (Mindestpreise) und Preisobergrenzen zu konfigurieren, um fehlerhafte Preisanpassungen zu begrenzen. Unterlässt der Kunde dies, haftet der Auftragnehmer nicht für daraus resultierende Schäden.
§ 9 Laufzeit und Kündigung digitaler Produkte
- Verträge über digitale Produkte werden für die jeweils vereinbarte Laufzeit geschlossen (z. B. monatlich, quartalsweise, jährlich). Sie verlängern sich automatisch um den gleichen Zeitraum, wenn sie nicht mit einer Frist von einem Monat zum Ende der jeweiligen Laufzeit gekündigt werden, sofern individuell nichts anderes vereinbart ist.
- Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund für den Auftragnehmer liegt insbesondere vor, wenn der Kunde gegen die Nutzungsbedingungen gemäß § 6 verstößt, der Kunde trotz Mahnung in Zahlungsverzug gerät, oder der Kunde die Software missbräuchlich nutzt.
- Bei Kündigung oder Beendigung des Vertragsverhältnisses erlischt das Nutzungsrecht des Kunden. Der Kunde hat keinen Anspruch auf Herausgabe des Quellcodes der digitalen Produkte. Bereits gezahlte Vergütungen für die laufende Vertragsperiode werden nicht erstattet.
- Der Auftragnehmer stellt dem Kunden nach Beendigung des Vertrags auf Wunsch und gegen gesonderte Vergütung die in der Software gespeicherten Kundendaten in einem gängigen Format (z. B. CSV, JSON) zur Verfügung, sofern dies technisch möglich ist. Nach einer Übergangsfrist von 30 Tagen werden die Daten des Kunden gelöscht.
TEIL C: ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN (FÜR TEIL A UND TEIL B)
§ 10 Drittsoftware, Lizenzen und Plattformen
- Der Auftragnehmer arbeitet mit verschiedenen Drittsoftwareprodukten und Plattformen (z. B. JTL-Wawi, Shopware, Shopify, Odoo, eBay, Amazon). Für die Funktionsfähigkeit, Verfügbarkeit und Updatekompatibilität dieser Drittsoftware übernimmt der Auftragnehmer keine Haftung.
- Updates, Versionsupgrades oder API-Änderungen seitens der Drittsoftware-Hersteller können Anpassungsarbeiten erforderlich machen. Diese werden gesondert berechnet.
- Der Kunde ist selbst verantwortlich für den Erwerb und die Aufrechterhaltung aller erforderlichen Softwarelizenzen, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart.
- Der Auftragnehmer haftet nicht für Funktionseinschränkungen, die durch fehlerhafte oder veraltete Lizenzierung, durch Inkompatibilität von Drittanbieter-Plugins oder durch einseitige Änderungen der Marketplace-Richtlinien entstehen.
§ 11 Mitwirkungspflichten des Kunden
- Der Kunde ist verpflichtet, alle für die Durchführung des Auftrags bzw. für die Nutzung der digitalen Produkte erforderlichen Informationen, Daten und Unterlagen rechtzeitig, vollständig und korrekt zur Verfügung zu stellen.
- Der Kunde stellt dem Auftragnehmer alle notwendigen Zugänge (z. B. FTP/SFTP, Datenbank, Admin-Backend, JTL-Wawi-Remotezugang, Hosting-Panel, API-Schlüssel) rechtzeitig und funktionsfähig zur Verfügung.
- Der Kunde benennt einen fachkundigen Ansprechpartner, der für Rückfragen erreichbar ist und verbindliche Entscheidungen treffen kann.
- Verzögerungen und Mehraufwand durch verspätete, unvollständige oder fehlerhafte Mitwirkung gehen nicht zu Lasten des Auftragnehmers und werden nach dem vereinbarten Stundensatz berechnet.
- Der Kunde ist verpflichtet, vor Beginn jeglicher Arbeiten an seinen Systemen eine vollständige Datensicherung (Backup) vorzunehmen. Dies gilt insbesondere für JTL-Wawi-Datenbanken, Shop-Systeme und ERP-Systeme.
- Der Kunde prüft die Arbeitsergebnisse des Auftragnehmers sowie die Ergebnisse der digitalen Produkte zeitnah und teilt etwaige Beanstandungen unverzüglich mit.
§ 12 Fernwartung und Remotezugriff
- Soweit die Leistungserbringung einen Fernzugriff erfordert, stellt der Kunde die hierfür notwendige technische Infrastruktur und Zugänge bereit.
- Der Auftragnehmer haftet nicht für Schäden durch instabile oder unsichere Verbindungen seitens des Kunden.
- Nach Abschluss der Arbeiten ist der Kunde selbst dafür verantwortlich, Zugangsberechtigungen zu widerrufen bzw. Passwörter zu ändern.
- Der Auftragnehmer haftet nicht für Handlungen Dritter unter Verwendung eines übergebenen Zugangs.
§ 13 Vergütung und Zahlungsbedingungen
- Alle Preise verstehen sich in Euro netto zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
- Für Dienstleistungen (Teil A): Die Vergütung erfolgt nach tatsächlich aufgewendeter Arbeitszeit oder durch Stundenpakete gemäß § 4. Stundenpakete sind bei Beauftragung im Voraus zahlbar. Leistungen nach Aufwand werden monatlich abgerechnet, zahlbar innerhalb von 14 Tagen.
- Für digitale Produkte (Teil B): Die Vergütung richtet sich nach dem jeweiligen Preismodell (monatlich, quartalsweise, jährlich). Die Zahlung ist jeweils im Voraus zum Beginn der Abrechnungsperiode fällig.
- Kommt der Kunde in Zahlungsverzug, ist der Auftragnehmer berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz gem. § 288 Abs. 2 BGB zu verlangen.
- Bei Zahlungsverzug von mehr als 14 Tagen ist der Auftragnehmer berechtigt, laufende Arbeiten einzustellen und den Zugang zu erstellten Systemen, digitalen Produkten und Hosting-Accounts zu sperren.
- Reise- und Fahrtkosten werden gesondert berechnet, sofern Vor-Ort-Einsätze erforderlich sind.
§ 14 Leistungsstörungen und Beanstandungen
- Für Dienstleistungen (Teil A): Es gelten ausschließlich dienstvertragliche Regelungen (§§ 611 ff. BGB). Werkvertragliche Gewährleistungsregelungen finden keine Anwendung. Der Auftragnehmer schuldet die fachgerechte Erbringung der Tätigkeit. Bei berechtigten Beanstandungen wird im Rahmen des Kontingents nachgebessert.
- Für digitale Produkte (Teil B): Der Auftragnehmer schuldet die Bereitstellung der im jeweiligen Produkt beschriebenen Funktionalität. Ansprüche wegen Fehlern bestehen nur, soweit eine erhebliche Abweichung von der vereinbarten Funktionalität vorliegt. Kein Anspruch besteht bei unerheblichen Abweichungen.
- Beanstandungen sind unverzüglich, spätestens innerhalb von 14 Tagen nach Kenntnis, schriftlich und nachvollziehbar anzuzeigen.
- Beanstandungen, die auf fehlerhafte Zuarbeit des Kunden, unzureichende Mitwirkung, Änderungen durch den Kunden oder Dritte, fehlerhafte Drittsoftware, veränderte Rahmenbedingungen oder fehlerhafte Konfiguration durch den Kunden zurückzuführen sind, begründen keine Leistungsstörung des Auftragnehmers.
§ 15 Nutzungsrechte und Urheberrecht
- Sämtliche vom Auftragnehmer erstellten Arbeitsergebnisse und digitalen Produkte unterliegen dem Urheberrecht. Der Auftragnehmer bleibt Urheber und Rechteinhaber.
- Für Dienstleistungen (Teil A): Mit vollständiger Bezahlung erhält der Kunde ein einfaches, zeitlich und räumlich unbeschränktes Nutzungsrecht für den vertraglich vereinbarten Zweck. Für digitale Produkte (Teil B): Es gilt das Nutzungsrecht gemäß § 6.
- Die Weitergabe, der Verkauf, die Unterlizenzierung oder die Veröffentlichung des Quellcodes ist ohne ausdrückliche schriftliche Zustimmung untersagt.
- Der Auftragnehmer ist berechtigt, generische Lösungsansätze, Bibliotheken und Frameworks auch für andere Projekte einzusetzen.
- Bis zur vollständigen Bezahlung aller offenen Forderungen behält sich der Auftragnehmer ein Zurückbehaltungsrecht an allen Arbeitsergebnissen vor.
§ 16 Haftungsbeschränkung
- Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
- Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten). Die Haftung ist auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden begrenzt, maximal auf die in den letzten 12 Monaten für den betroffenen Auftrag bzw. das betroffene Produkt gezahlte Nettovergütung.
- Der Auftragnehmer haftet nicht für entgangenen Gewinn, mittelbare Schäden, Folgeschäden, Datenverlust (sofern der Kunde seiner Backup-Pflicht nicht nachgekommen ist), Schäden durch höhere Gewalt, Schäden durch Drittanbieter-Software, Plattform- oder API-Änderungen sowie Umsatzeinbußen durch Ausfallzeiten, sofern nicht auf grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz zurückzuführen.
- Der Auftragnehmer haftet nicht für die Erreichung eines bestimmten wirtschaftlichen Erfolges oder Arbeitsergebnisses.
- Für Schäden, die aus der Nutzung automatisierter Ergebnisse der digitalen Produkte resultieren (insbesondere Fehlpreisungen, fehlerhafte Zuordnungen, nicht zielgerechte SEO-Texte), gelten die erweiterten Haftungsausschlüsse gemäß § 8.
- Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten der Mitarbeiter, Erfüllungsgehilfen und Subunternehmer des Auftragnehmers.
§ 17 Datensicherung und Systemverantwortung
- Der Kunde ist allein verantwortlich für die regelmäßige Sicherung seiner Daten. Vor Beginn jeder Arbeit ist ein vollständiges, funktionsfähiges Backup zu erstellen und dessen Wiederherstellbarkeit zu prüfen.
- Der Auftragnehmer haftet nicht für Datenverlust bei Verletzung der Backup-Pflicht. Dies gilt für alle Systemtypen.
- Der Auftragnehmer ist nicht verpflichtet, eigene Sicherungen der Systeme des Kunden anzufertigen, sofern nicht ausdrücklich vereinbart.
§ 18 Datenschutz und Vertraulichkeit
- Sofern der Auftragnehmer Zugang zu personenbezogenen Daten erhält, schließen die Parteien einen gesonderten Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) gemäß Art. 28 DSGVO ab.
- Beide Parteien verpflichten sich zur strengen Vertraulichkeit aller im Rahmen der Zusammenarbeit erlangten Informationen. Diese Pflicht besteht auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses fort.
- Der Auftragnehmer ist berechtigt, Subunternehmer einzusetzen, und stellt sicher, dass diese mindestens gleiche Datenschutzstandards einhalten.
- Der Auftragnehmer ist berechtigt, den Kunden als Referenz zu nennen (einschließlich Firmenname und Logo), sofern der Kunde nicht ausdrücklich schriftlich widerspricht.
§ 19 Vertragslaufzeit und Kündigung (Allgemein)
- Für die Kündigung digitaler Produkte gilt § 9. Für die Kündigung von Dienstleistungen gilt dieser Paragraph.
- Einzelaufträge enden mit der vollständigen Erbringung der beauftragten Tätigkeiten oder mit dem Verbrauch des Stundenkontingents.
- Dauerschuldverhältnisse (laufende Support- oder Wartungsvereinbarungen) können mit einer Frist von 3 Monaten zum Monatsende ordentlich gekündigt werden, sofern nicht individuell anders vereinbart.
- Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
- Bei Kündigung sind alle bis dahin erbrachten Tätigkeiten vollständig zu vergüten. Bereits bezahlte, nicht abgerufene Stundenpakete werden nicht ausgezahlt, sondern können auf ein Folgepaket angerechnet werden; erfolgt die Kündigung aus einem vom Auftragnehmer zu vertretenden wichtigen Grund, werden sie erstattet.
§ 20 Höhere Gewalt (Force Majeure)
- Keine Partei haftet für die Nichterfüllung oder verzögerte Erfüllung, soweit dies auf höhere Gewalt zurückzuführen ist (insbesondere Naturkatastrophen, Pandemien, behördliche Anordnungen, Krieg, Terrorismus, Streik, Ausfall von Telekommunikation oder Energieversorgung, Cyberangriffe).
- Die betroffene Partei informiert die andere Partei unverzüglich.
§ 21 Schlussbestimmungen
- Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
- Erfüllungsort für alle Leistungen ist der Sitz des Auftragnehmers.
- Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist der Sitz des Auftragnehmers, sofern der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
- Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt (salvatorische Klausel).
- Änderungen und Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Änderung dieser Schriftformklausel.